Gattungsbezeichnung bei Textilien ist keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Kategorie: Steuern | 18. Juni 2019

Das FG Münster hat entschieden, dass auch bei Textilien im Niedrigpreissegment die bloße Gattungsbezeichnung (z. B. „T-Shirts“ oder „Jacken“) keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung darstellt, so dass der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. 5 K 3770/17).

Weitere Informationen: Gattungsbezeichnung bei Textilien ist keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fragen-Antworten zum DSA – EU-Regeln für . . . ...

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zu X und Meta . . . ... [weiterlesen]

Düstere Aussichten für Selbständige . . .

Das Geschäftsklima der Selbständigen verdunkelte sich im Dezember weiter. Der . . . ... [weiterlesen]

Archiv