Geänderter § 14 BORA tritt am 01.01.2018 in Kraft

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017

Die BRAK weist darauf hin, dass die Beschlüsse, den § 14 Satz 1 BORA zu ändern, vom BMJV geprüft wurden und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Änderung tritt nun zum 01.01.2018 in Kraft.

Weitere Informationen: Geänderter § 14 BORA tritt am 01.01.2018 in Kraft

Quelle: www.datev.de

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