Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Januar 2025
Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung ab dem 01.03.2025 ) bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2361/00025/014/024).
Quelle: www.datev.de