Gebrauchtwagenkauf – "gekauft wie gesehen"
Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017
Bei einem Gebrauchtwagenkauf nutzen die Beteiligten häufig bestimmte Formulierungen, um die Haftung des Verkäufers für Mängel des Wagens auszuschließen. Oft wird dabei die Wendung „gekauft wie gesehen“ gewählt. Das OLG Oldenburg hat sich damit auseinandergesetzt, was dies im Einzelfall bedeuten kann (Az. 9 U 29/17).
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Quelle: www.datev.de