Gebrauchtwagenkauf – Mängelhaftung des Verkäufers
Kategorie: Recht | 12. März 2019
Kauft man von einem Privatmann einen Gebrauchtwagen, kann die sog. „Gewährleistungshaftung“ für Mängel vertraglich ausgeschlossen werden. Kauft man einen Gebrauchtwagen von einem Händler, geht das dagegen nicht. Manchmal ist aber auch nicht ganz klar, wer der Vertragspartner ist. Ein solcher Fall wurde vor dem OLG Oldenburg verhandelt (Az. 1 U 28/18).
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Quelle: www.datev.de