Gebühr zur Reservierung einer Eigentumswohnung muss zurückgezahlt werden, wenn Kaufvertrag nicht zustande kommt
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Oktober 2021
Das LG Köln hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr zusteht. Die Reservierungsvereinbarung sei wegen Formnichtigkeit unwirksam, da sie nicht notariell beurkundet worden sei. Die Rückzahlung der Notarkosten könne er allerdings nicht verlangen (Az. 2 O 292/19).
Quelle: www.datev.de