Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufvertrags für Corona-Einwegmasken

Kategorie: Steuern und Recht | 20. September 2021

Sichert der Käufer von Einwegmasken deren CE-Zertifizierung zu und kann tatsächlich nur ein gefälschtes Zertifikat vorlegen, kann der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe der Masken zurückverlangen. Das entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 U 66/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Was ändert sich im November 2024? . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November . . . ... [weiterlesen]

Archiv