Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Kategorie: Steuern und Recht | 21. April 2022
Das ArbG Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam befunden, denn sie sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt (Az. 18 Ca 6830/21).
Quelle: www.datev.de