Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden
Kategorie: Recht | 25. Juli 2017
Laut BVerfG kann gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen in Ausnahmefällen unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Im konkreten Fall sei jedoch die hierfür geltende Monatsfrist bereits abgelaufen (Az. 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17).
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Quelle: www.datev.de