Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen
Kategorie: Recht | 27. Juni 2019
Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 1/18 R).
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Quelle: www.datev.de