Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus – Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

Kategorie: Recht | 20. April 2018

Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. So entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 57/17).

Weitere Informationen: Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus – Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Globale Mindeststeuer: ZEW zu Trumps Absage . . . ...

Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen . . . ... [weiterlesen]

Umfrageergebnisse von STAX 2024 ausgewertet . . .

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf . . . ... [weiterlesen]

Archiv