Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung rechtskräftig
Kategorie: Recht | 22. August 2019
Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung – über die Plattform „Airbnb“ – verstößt gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz. Das hat OLG Frankfurt bestätigt (Az. 2 Ss-OWi 438/19).
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Quelle: www.datev.de