Geldwäsche-Prüfung unter Pandemiebedingungen
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juli 2021
Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fanden geldwäscherechtliche Sonderprüfungen der BaFin nur in Ausnahmefällen als Vor-Ort-Prüfung statt. Im Zuge der sich ändernden Pandemielage wird die BaFin wieder verstärkt von der Möglichkeit von Prüfungen vor Ort Gebrauch machen.
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Quelle: www.datev.de