Geldwäsche-Prüfung unter Pandemiebedingungen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juli 2021

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fanden geldwäscherechtliche Sonderprüfungen der BaFin nur in Ausnahmefällen als Vor-Ort-Prüfung statt. Im Zuge der sich ändernden Pandemielage wird die BaFin wieder verstärkt von der Möglichkeit von Prüfungen vor Ort Gebrauch machen.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Fokus . . . ...

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte am 07.11.2024 mit, dass sie . . . ... [weiterlesen]

Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist . . . ...

Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv