Geldwäscheaufsicht durch Rechtsanwaltskammern jetzt anlassunabhängig

Kategorie: Recht | 20. Juli 2017

Die Rechtsanwaltskammern üben lt. BRAK nunmehr nach § 51 GwG eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus.

Weitere Informationen: Geldwäscheaufsicht durch Rechtsanwaltskammern jetzt anlassunabhängig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht . . . ...

Das FinMin Niedersachsen weist darauf hin, dass Bürger in Niedersachsen . . . ... [weiterlesen]

Erleichterung für Grenzpendler: Deutschland und Niederlande . . . ...

Das DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst. Das . . . ... [weiterlesen]

Archiv