Geldwäscheverdacht bei Kryptowährungen

Kategorie: Recht | 24. Juni 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2017 40 und im Jahr 2018 90 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit dem sog. Initial Coin Offering durchgeführt. Zudem gab es im vergangenen Jahr 573 Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zur virtuellen Währungen. Dies berichtet die Bundesregierung.

Weitere Informationen: Geldwäscheverdacht bei Kryptowährungen

Quelle: www.datev.de

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