Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen – Eigentümer haftet für Versäumnisse seines Bauunternehmers

Kategorie: Recht | 12. Oktober 2017

Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Versäumt dies der vom Eigentümer beauftragte Bauunternehmer, kann der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadensersatz verpflichtet sein und nach den Vorschriften des Schuldrechts für ein Verschulden des Bauunternehmers einstehen zu haben. So das OLG Hamm (Az. 5 U 104/16).

Weitere Informationen: Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen – Eigentümer haftet für Versäumnisse seines Bauunternehmers

Quelle: www.datev.de

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