Gemischte Tätigkeit: Unfall einer Mitarbeiterin beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall

Kategorie: Recht | 18. Dezember 2018

Das SG Gießen entschied, dass die Beseitigung von Herbstlaub, die eine Mitarbeiterin vornimmt, ohne arbeitsvertraglich objektiv hierzu verpflichtet zu sein, auch bei einer Einstufung als gemischte Tätigkeit keinen betrieblichen Bezug aufweist (Az. S 1 U 45/16).

Weitere Informationen: Gemischte Tätigkeit: Unfall einer Mitarbeiterin beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall

Quelle: www.datev.de

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