Genehmigung zum Rückbau des Stauwehrs nicht vollziehbar
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Januar 2025
Der Plangenehmigungsbescheid zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen (Sieg) ist in einem Punkt rechtswidrig und darf daher vorerst nicht vollzogen werden. So entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 56/24).
Quelle: www.datev.de