Generelles Kündigungsrecht für Bausparkassen 15 Jahre nach Vertragsbeginn verboten

Kategorie: Recht | 4. Juli 2019

Nach der Bausparkasse Badenia AG hat nun auch die LBS Südwest die Revision vor dem BGH zurückgezogen. Die für den 16. Juli 2019 angesetzte Verhandlung (Az. XI ZR 474/18) wurde abgesetzt. Das in den Bausparbedingungen der beklagten Bausparkassen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten das OLG Karlsruhe und das OLG Stuttgart nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden.

Weitere Informationen: Generelles Kündigungsrecht für Bausparkassen 15 Jahre nach Vertragsbeginn verboten

Quelle: www.datev.de

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