Geplante Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung: DStV-Kritik trifft auf offene Ohren

Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2024

Steuerpflichtige, die die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen wollen, sollen künftig modifizierte Angaben für die Bescheinigung der Förderfähigkeit ihres F&E-Vorhabens machen müssen. Der DStV kritisierte die neu geforderten Pflichtangaben zu mitwirkenden Beratenden. Das BMBF hat bereits Nachbesserung in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was . . . ...

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen . . . ... [weiterlesen]

Herbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen . . . ...

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten . . . ... [weiterlesen]

Archiv