Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2021

Das FG Münster entschied, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen (Az. 1 K 3085/17).

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Quelle: www.datev.de

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