Geschäftsreisender bei Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichert
Kategorie: Recht | 8. Juni 2020
LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Geschäftsreisender während eines Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird (Az. L 3 U 124/17).
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Quelle: www.datev.de