Gesetz gegen Sozialleistungsmissbrauch
Kategorie: Recht | 29. März 2019
Die Bundesregierung will schärfer gegen illegale Beschäftigung und gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld vorgehen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691). Für die Familienkassen wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen.
Weitere Informationen: Gesetz gegen Sozialleistungsmissbrauch
Quelle: www.datev.de