Gesetz zur Überwachung von Dieselfahrverboten gebilligt

Kategorie: Recht | 15. März 2019

Der Bundesrat hat am 15. März 2019 das vom Bundestag erst einen Tag zuvor beschlossene Gesetz gebilligt, welches Polizei und Ordnungsbehörden die Überwachung angeordneter Dieselfahrverbote erleichtern soll. Danach können Behörden künftig relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden. Ermöglicht wird dies durch die Aufnahme eines Paragrafen 63 c in das Straßenverkehrsgesetz.

Weitere Informationen: Gesetz zur Überwachung von Dieselfahrverboten gebilligt

Quelle: www.datev.de

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