Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

Kategorie: Recht | 17. Oktober 2018

Die Richtlinie (EU) 2017/828 des EU-Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG ist im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Dazu hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht.

Weitere Informationen: Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

Quelle: www.datev.de

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