Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie: Mitwirkung der Aktionäre

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vorgelegt (19/9739). Die Richtlinie (EU) 2017/828 des EU-Parlaments und des Rates soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern und ist bis zum 10.06.2019 in deutsches Recht umzusetzen. Der Entwurf sieht u. a. eine Verbesserung der Möglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften zur Kommunikation mit ihren Aktionären vor.

Weitere Informationen: Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie: Mitwirkung der Aktionäre

Quelle: www.datev.de

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