Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten

Kategorie: Steuern und Recht | 26. März 2021

Das am 18. März 2021 in Kraft getretene Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche regelt den Geldwäschetatbestand neu. Mit dieser Neuregelung ist der Vortatenkatalog des § 261 StGB entfallen. Hiergegen hatte sich die WPK in ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf ausgesprochen.

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Quelle: www.datev.de

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