Gesetzesantrag zur Verhinderung von "Abmahnmissbrauch"
Kategorie: Recht | 2. August 2018
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem „Abmahnmissbrauch“ im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingedämmt werden soll. Damit soll der vom BMI im Juni vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung ergänzt werden. Das berichtet die BRAK.
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Quelle: www.datev.de