Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten

Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2024

Das SG Hannover entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten für einen entwichenen Häftling, der bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und noch am Aufnahmetag im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag, zu erstatten (Az. S 11 KR 285/19 KH).

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Quelle: www.datev.de

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