Gewährung einer Elternrente nach Impfschaden des Kindes
Kategorie: Recht | 11. Oktober 2018
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist verpflichtet, einer Mutter eine sog. Elternrente zu gewähren, da ihr Sohn infolge eines Impfschadens verstorben ist. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. 2 VE 10/17).
Weitere Informationen: Gewährung einer Elternrente nach Impfschaden des Kindes
Quelle: www.datev.de