Gewerkschaftsmitglied muss auch ohne Listenkandidatur einen Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen

Kategorie: Recht | 15. Januar 2019

Gewerkschaftsmitglieder der IG Metall sind auch dann verpflichtet, einen Teil ihrer eingenommenen Aufsichtsratstantiemen satzungsgemäß an die gewerkschaftseigene Hans-Böckler-Stiftung abzuführen, wenn sie nicht über eine Liste der Gewerkschaft gewählt oder von dieser bei der Kandidatur unterstützt wurden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 U 86/18).

Weitere Informationen: Gewerkschaftsmitglied muss auch ohne Listenkandidatur einen Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen

Quelle: www.datev.de

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