Gewinnspiel: Sammelerlaubnis für Telefonwerbung ist unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 21. März 2022
Der Online-Gewinnspielveranstalter Toleadoo GmbH darf sich nicht die Einwilligung zur Telefonwerbung durch 31 Unternehmen einholen, wenn sich Verbraucher:innen für die Ablehnung ihrer Zustimmung erst zwei über Links erreichbare separate Listen durchklicken müssen. Das entschied das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv (Az. 2-03 O 99/20).
Quelle: www.datev.de