Gibraltar muss Steuernachzahlungen von illegal begünstigten multinationalen Unternehmen eintreiben
Kategorie: Steuern | 21. Dezember 2018
Die EU-Kommission ist nach einer eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Körperschaftsteuerbefreiung für Zinsen und Tantiemen in Gibraltar sowie fünf Steuervorbescheide einen Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften darstellen. Die Begünstigten müssen nun Steuernachzahlungen von rund 100 Mio. Euro an Gibraltar leisten.
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Quelle: www.datev.de