Girokonto-Vergleich von Check24 war mangelhaft
Kategorie: Steuern und Recht | 2. November 2021
Das von Check24 betriebene Vergleichsportal für Girokonten war wegen mangelhafter Marktabdeckung unzulässig. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 33 O 15655/20).
Quelle: www.datev.de