Glashaus auf der Dachterrasse ist in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums
Kategorie: Recht | 11. August 2017
Ein Anlehngewächshaus auf der Dachterrasse ist in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf. So entschied das AG München (Az. 481 C 26682/15).
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Quelle: www.datev.de