Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG vom 01.09.2021 – Neuregelung des § 10 StBerG zum 01.08.2022
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2021
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG Stellung genommen (Az. FM3-S 0824-1/14).
Quelle: www.datev.de