Gleichgeschlechtliche Ehepaare: Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
Kategorie: Recht | 30. Oktober 2018
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Ehefrau der das Kind gebärenden Mutter (allein) aufgrund der bestehenden Ehe als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister einzutragen ist. Er hat dies verneint, weil die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht gilt (Az. XII ZB 231/18).
Weitere Informationen: Gleichgeschlechtliche Ehepaare: Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
Quelle: www.datev.de