„Glücksspieler“ muss Hartz IV-Leistungen zurückzahlen
Kategorie: Recht | 25. September 2019
Das SG Wiesbaden entschied, dass ein Hartz IV-Bezieher, der zur Tilgung seiner Glücksspielschulden sein Haus verkauft, seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat und daher erhaltene Hartz IV-Leistungen zurückzahlen muss (Az. S 5 AS 811/16).
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Quelle: www.datev.de