Göttinger Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger rechtswidrig

Kategorie: Recht | 31. Mai 2019

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Kosten der Unterkunft in der Stadt Göttingen für das Jahr 2016 nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sog. schlüssiges Konzept zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes genügen (Az. L 6 AS 467/17).

Weitere Informationen: Göttinger Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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