Google muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen

Kategorie: Recht | 24. April 2018

Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden und bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts (Az. 23 U 124/14).

Weitere Informationen: Google muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer . . .

Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem VG Berlin mit . . . ... [weiterlesen]

Schneechaos: Unwirksame Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund . . . ...

Die fristlose Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung . . . ... [weiterlesen]

Archiv