GPS-Alarm für geistig Behinderte mit Weglauftendenz

Kategorie: Recht | 21. Oktober 2019

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sein kann (Az. L 16 KR 182/18).

Weitere Informationen: GPS-Alarm für geistig Behinderte mit Weglauftendenz

Quelle: www.datev.de

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