Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein ausländisches sog. Konsignationslager

Kategorie: Steuern | 21. Dezember 2017

Das BMF teilt mit, dass die Angabe „1. Januar 2018“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 10. Oktober 2017 durch die Angabe „1. Januar 2019“ ersetzt wird (Az. III C 3 – S-7103-a / 15 / 10001).

Weitere Informationen: Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein ausländisches sog. Konsignationslager

Quelle: www.datev.de

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