Griechischer Mönch muss als Rechtsanwalt anerkannt werden

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Der EuGH entschied, dass die griechische Regelung, die es einem Mönch, der in einem anderen Mitgliedstaat Rechtsanwalt ist, aufgrund der Unvereinbarkeit zwischen seiner Eigenschaft als Mönch und dem Rechtsanwaltsberuf verbietet, sich bei der Rechtsanwaltskammer eintragen zu lassen, gegen das Unionsrecht verstößt (Rs. C-431/17).

Weitere Informationen: Griechischer Mönch muss als Rechtsanwalt anerkannt werden

Quelle: www.datev.de

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