Grobe Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen Kündigung eines Heimplatzes

Kategorie: Recht | 18. Juli 2019

Schwere Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrags, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute behinderte Person führen kann. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 121/18).

Weitere Informationen: Grobe Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen Kündigung eines Heimplatzes

Quelle: www.datev.de

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