Grobe Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen Kündigung eines Heimplatzes
Kategorie: Recht | 18. Juli 2019
Schwere Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrags, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute behinderte Person führen kann. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 121/18).
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Quelle: www.datev.de