Grundgesetzänderungen für Entlastung

Kategorie: Recht | 1. Juli 2020

Um Kommunen und Städte in Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (19/20595) vorgelegt, der am 02.07.2020 in erster Lesung beraten wird.

Weitere Informationen: Grundgesetzänderungen für Entlastung

Quelle: www.datev.de

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