Grundsätzlich keine Beihilfe für Psychotherapie ohne vorheriges Anerkennungsverfahren

Kategorie: Recht | 9. Mai 2019

Psychotherapeutische Leistungen sind nach der rheinland-pfälzischen Beihilfenverordnung grundsätzlich nur dann beihilfefähig, wenn sie zuvor aufgrund eines Gutachtens als beihilfefähig anerkannt wurden. Dies stellte das VG Koblenz klar (Az. 5 K 1127/18.KO).

Weitere Informationen: Grundsätzlich keine Beihilfe für Psychotherapie ohne vorheriges Anerkennungsverfahren

Quelle: www.datev.de

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