Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2021
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung. Das entschied das BVerwG (Az. 9 C 9.20 und 9 C 10.20).
Quelle: www.datev.de