Grundsatzentscheidung zur Verbandsklagebefugnis von Mietervereinen
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2021
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein in Regensburg ansässiger Mieterverein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz einzutragen ist. Hieraus folgt seine Befugnis, bestimmte Verbandsklagen im Verbraucherinteresse zu erheben (Az. 4 A 1073/20).
Quelle: www.datev.de