Grundschule Klotten bleibt vorerst geschlossen
Kategorie: Recht | 4. September 2017
Die Befugnis zur Schließung einer Schule gegen den Willen des Schulträgers setzt ein dringendes Bedürfnis voraus. Die Schülerzahlen der Grundschule Klotten seien erheblich rückläufig. 2016/2017 seien es nur noch sieben Schüler gewesen, so dass die Schule die gesetzlich vorgesehene Mindestgröße nicht erreiche. So das VG Koblenz (Az. 4 L 808/17).
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Quelle: www.datev.de