Grundschulkind hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer

Kategorie: Recht | 8. Februar 2019

Das SG Detmold hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einer an Diabetes erkrankten Schülerin, die die Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung begehrte, Recht gegeben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe würden auch die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht umfassen (Az. S 11 SO 221/18 ER).

Weitere Informationen: Grundschulkind hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv