Grundschulkind hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer
Kategorie: Recht | 8. Februar 2019
Das SG Detmold hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einer an Diabetes erkrankten Schülerin, die die Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung begehrte, Recht gegeben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe würden auch die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht umfassen (Az. S 11 SO 221/18 ER).
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Quelle: www.datev.de